Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

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Bundestagswahl 2025: Wahlschein online beantragen

Zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Allgemein. Information zur Bundestagswahl 2025

Die vorgezogene Bundestagswahl 2025 wird voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar 2025 stattfinden. Da es bereits vermehrt zu Fragen kommt, haben wir die bislang uns bekannten Fakten hier zusammengestellt.

1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen vorangehende Monaten Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen. Die Auswahl ist an das Lebensalter der betroffenen Wahlberechtigten gebunden.

Die Auskunft umfasst den Familiennamen, Vornamen und Doktorgrad sowie derzeitige Anschriften. Die Geburtsdaten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Die Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigten haben das Recht, dieser Übermittlung zu widersprechen. Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Königsfeld, Bürger-Service, Rathausstraße 9, 78126 Königsfeld im Schwarzwald eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

2. Widerspruch gegen die Verwendung von Daten zur Zusendung von Informationen der Parteien, Wählergruppen und anderen Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen

Gemäß § 2 Absatz 3 des baden-württembergischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz dürfen die Meldebehörden bei Wahlen und Abstimmungen, an denen auch ausländische Unionsbürger und Unionsbürgerinnen teilnehmen können, deren Familiennamen, Vornamen, Doktorgrade und derzeitige Anschriften sowie die Angaben über die Staatsangehörigkeiten nutzen, um ihnen Informationen von Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zuzusenden.

Die betroffenen Personen haben das Recht, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen. Bei einem Widerspruch unterbleibt die Zusendung von Informationen. Der Widerspruch kann bei der Gemeinde Königsfeld, Bürger-Service, Rathausstraße 9, 78126 Königsfeld im Schwarzwald eingelegt werden. Der Widerspruch gilt bis zu einem Widerruf.

Kontakt

Kuentz, Felix W.

Hauptamtsleiter

Amt: Hauptamt, Sachgebiet: Bestattungswesen, Sachgebiet: Feuerwehr, Sachgebiet: Gewerbeangelegenheiten, Sachgebiet: Kindergärten, Sachgebiet: Standesamt, Sachgebiet: Verkehrswesen, Sachgebiet: Wahlen, Sachgebiet: Schulen +8 Weitere