Dienstleistung

Ortsverwaltung

Ortsvorsteher

1. Der Ortsvorsteher vertritt den Bürgermeister ständig beim Vollzug der Beschlüsse des Ortschaftsrates und bei der Leitung der örtlichen Verwaltung.

2. Der Ortsvorsteher ist Vorsitzender des Ortschaftsrates.

3. Ist der Ortsvorsteher nicht Mitglied des Gemeinderates, kann er an den Verhandlungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen.

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Ansprechpartner
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Zugehörigkeit zu

  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld