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Namensrechtliche Erklärungen

Das deutsche Namensrecht ist grundsätzlich über die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Es beinhaltet Möglichkeiten der Namensgestaltung und Namensführung z. B. im Rahmen der Geburtsbeurkundung, Namenserteilung, Eheschließung oder Eheauflösung. Diese zivilrechtlichen Regelungen sind teilweise bindend und im Nachhinein nicht mehr veränderbar.

Liegt ein wichtiger Grund vor, besteht durch die öffentlich-rechtliche Namensänderung jedoch die Möglichkeit, einen anderen als den zivilrechtlich vorgesehenen Namen rechtmäßig führen zu dürfen. Dies kann dann der Fall sein, wenn durch die Namensänderung eine nach allgemeiner Verkehrsauffassung vorliegende unverhältnismäßige Belastung des Betreffenden beseitigt werden kann. Abzuwägen sind dabei die Interessen des Antragstellers mit den Interessen der Allgemeinheit. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis zu beantragen.
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Ansprechpartner
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Verfahrensablauf
Um sich unnötige Kosten und Wege zu sparen, informieren Sie sich vorab bei Ihrer zuständigen Behörde.
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Frist/Dauer
ca. 3 Monate



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Kosten/Leistung

Die Kosten für eine Namensänderung unterscheiden sich im Einzelfall und können bis zu 1.000 € betragen.

Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis ist Entscheidungsbehörde.

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Zugehörigkeit zu

  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld