Dienstleistung

Friedhofsangelegenheiten, Beerdigungen

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Ansprechpartner
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Verfahrensablauf

Todesfall in der Familie!

Was ist zu tun?

Bei einem Sterbefall in der Familie sind neben der Bewältigung der Trauer auch die Angehö­rigen vielfach vor das Problem der Organisation der Beerdigung gestellt. Hierzu einige

Hinweise von der Gemeindeverwaltung:

1. Haus- oder Notarzt benachrichtigen.

2. Bestattungsinstitut benachrichtigen.

3. Todesfall der Gemeindetverwaltung melden.

4. Todesfall dem zuständigen Geistlichen oder der zuständigen Glaubensgemeinschaft mel­den.

Ein Todesfall, verbunden mit der Festlegung des Bestattungstermins, ist grundsätzlich zuerst bei der Gemeindeverwaltung anzumelden, damit die Verwaltung den Bestattungstermin nicht erst aus der Tageszeitung erfahren muss.

Bestattungen auf den Friedhöfen können ganzjährig stattfinden. Die Bestattung hat so bald wie möglich nach der gesetzlichen Liegefrist (48 Std.) stattzufinden.

An Sonn- und Feiertagen finden keine Beerdigungen statt.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren sind in der entsprechenden Gebührensatzung festgelegt, die bei der Friedhofsverwaltung eingesehen werden kann.

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Zugehörigkeit zu

  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld