Gemeindenachricht
Ummeldung des Wasser-/Abwasseranschlusses bei Eigentumswechsel
Um die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren bei einem Eigentumswechsel zu vereinfachen, möchte die Gemeinde Königsfeld auf Folgendes hinweisen:
Bei einem Eigentumswechsel eines an die öffentliche Wasserversorgung/ Abwasserentsorgung angeschlossenen Grundstücks, z.B. durch Verkauf, Schenkung, Erbe oder Versteigerung, ist dieser der Gemeinde anzuzeigen.
Als bisheriger Eigentümer sind Sie verpflichtet, Ihren Wasser- bzw. Abwasseranschluss abzumelden. Ist der bisherige Eigentümer verstorben, übernehmen die Erben diese Pflicht.
Wichtig ist hierbei auch die Ablesung des Wasserzählers zum Zeitpunkt des Eigentums- bzw. Nutzungsübergangs.
Zu dieser Abmeldung können Sie das von der Gemeinde vorbereitete Formular „Ummeldung eines Wasser-/Abwasseranschlusses“ benutzen. Das entsprechende Formular kann auf der Internetseite der Gemeinde Königsfeld unter der Rubrik /de/Leben,-Wohnen+Arbeiten/Rathaus/Formulare-A-Z unter U wie „Ummeldung eines Wasser-/Abwasseranschlusses“ heruntergeladen werden. Entsprechende Vordrucke liegen auch im Rathaus Königsfeld und in den Ortsverwaltungen bereit.
Bitte senden Sie im Falle eines Eigentumswechsels das ausgefüllte Formular an die EGT Energie GmbH, Schonacher Straße 2, 78098 Triberg.
Die EGT Energie GmbH ist als Dienstleistungsunternehmen im Auftrag der Gemeinde für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren zuständig.