Gemeindenachricht

Dauerparken in der Ortsmitte Königsfelds werktags nicht erlaubt


Diese Kurzparkzone ist durch Zonenhalteverbotsschilder mit Aufhebungszeichen auf deren Rückseite begrenzt. Außerhalb der Kurzparkzone darf unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung zeitlich unbegrenzt geparkt werden. Falschparker werden von unserem Gemeindevollzugsdienst künftig wieder rigoros verwarnt.
 
DESHALB:
 
BITTE DIE PARKSCHEIBE NICHT VERGESSEN!


  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld
  • Heilklimatischer Kurort
  • Kneippkurort
  • Naturwald-Gemeinde
  • Solar-Kommune