Dienstleistung

Allgemeine Bauangelegenheiten

Die Errichtung und der Abbruch baulicher Anlagen und teilweise auch Nutzungsänderungen in Gebäuden bedürfen in der Regel der Baugenehmigung.

Der Antrag auf eine Abbruchgenehmigung ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen und wird von dort an die Untere Baurechtsbehörde weitergeleitet.
Im Genehmigungsverfahren prüft dann das Kreisbauamt beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, ob das geplante Vorhaben mit allen zu beachtenden Vorschriften übereinstimmt.

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Verfahrensablauf

Bauwillige und interessierte Personen sowie Architekten können Fragen zum und um das Bauen mit den Vertretern des Kreisbauamtes des Landratsamtes direkt vor Ort besprechen.


Gerade bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von bestehenden Bauvorschriften kann hier das Vorgehen schon vor Einreichung des eigentlichen Baugesuches besprochen werden. Damit kann Arbeit und auch Zeit eingespart werden.

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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld