Dienstleistung
An- bzw. Abmeldung bei der Meldebehörde
Abmeldung
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur bei Wegzug in das Ausland bzw. Aufgabe einer Nebenwohnung erforderlich. In diesen Fällen ist auch eine Wohnungsgeberbescheinigung über den Auszug erforderlich.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung, die nicht mehr genutzt wird, erfolgt nur bei der Meldebehörder, die für die Hauptwohnung zuständig ist.
Einen Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier.
Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kinderreisepass oder Kinderpersonalausweis aller anzumeldenden Personen.
- sonstige zum Nachweis der Angaben erforderliche Unterlagen wie beispielsweise Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Promotionsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
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Bürgerservice
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Bürgerservice
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Zur Anmeldung ist das "persönliche Erscheinen" erforderlich, bitte bringen Sie neben der Woihnungsgeberbescheinigung Ihren Personalausweis und Reisepass mit, damit auch die darin enthaltenen Angaben geändert werden können.
Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden.
§ 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht