Dienstleistung

Grundstücksanschluss an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen - Beiträge zahlen

Bei Anschluss Ihres Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen müssen Sie einen Anschlussbeitrag entrichten. Durch diese Beiträge finanziert die Gemeinde den Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken).

Neben den Anschlussbeiträgen erhebt die Gemeinde einen Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss.

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Ansprechpartner
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zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der das Grundstück liegt

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Voraussetzungen
  • Sie sind
    • Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstückes oder
    • erbbauberechtigt.
  • Ihr Grundstück kann an die öffentlichen Wasserversorgungs- beziehungsweise Abwasseranlagen angeschlossen werden.
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Verfahrensablauf

Sie erhalten von der zuständigen Stelle einen Beitragsbescheid, wenn Ihr Grundstück angeschlossen werden kann.

Hinweis: Sie kann festlegen, dass Sie eine angemessene Vorauszahlung bezahlen müssen.

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Frist/Dauer

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Kosten/Leistung

Der Beitrag richtet sich nach den tatsächlich entstandenen Kosten und dem in der Satzung der zuständigen Stelle festgelegten Verteilungsmaßstab. In der Regel ist das eine Kombination aus Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche.

Die zuständige Gemeinde setzt den Beitragssatz pro Maßstabseinheit in ihrer Satzung fest.

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Sonstiges

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Rechtsgrundlage

Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG)

  • § 20 Beitragserhebung
  • § 21 Beitragsschuldner
  • § 25 Vorauszahlungen
  • § 31 Beitragsbemessung
  • § 32 Entstehung der Beitragsschuld
  • § 42 Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
  • Kommunale Abgabensatzung der Gemeinde, in der das Grundstück liegt
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Zugehörigkeit zu

  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld