Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen (Laienrichter) für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Die Gemeinde Königsfeld hat für das Amt der Schöffen dem Amtsgericht mehrere Personen vorzuschlagen, die sich für diese Tätigkeit eignen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wenn Sie sich für die Tätigkeit als Schöffe in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) interessieren, teilen Sie das der Gemeinde bitte
bis zum 31.03.2023
schriftlich mit.
Näherer Informationen erhalten Sie beim Bürgermeisteramt, Herrn Kienzler (Tel.Nr. 8009-24) oder Frau Horstmann (Tel.Nr. 8009-27). Ein Bewerbungsformular und nützliche Informationen zur Tätigkeit der Schöffen können unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.
Ihr Bürgermeisteramt
(Wenn Sie sich für das Amt der Jugendschöffen interessieren, wenden Sie sich bitte an das Jugendamt des Schwarzwald-Baar-Kreises, da die Jugendschöffen vom Jugendhilfeausschuss des zuständigen Landkreises vorgeschlagen werden.)
Für Sie zum Download: