Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld hat in seiner Sitzung am 08.07.2026 in öffentlicher Sitzung die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Gemeinde Königsfeld im Bereich Falkenmoos, Gemarkung Buchenberg,festgestellt.
Der Änderungsbereich liegt auf Gemarkung Buchenberg am Nordrand der Gemarkung zur Gemeinde Hardt entlang der Landesstraße L177. Die Abgrenzung erfolgt an der vorhandenen Siedlungssituation und schließt die teilweise bebauten Flächen der Flurstücke Nummern 394, 394/4 und Teilflächen der Flurstücke 391/1, 392/1 westlich der Landesstraße sowie einen Teilbereich des Flurstücks Nummer 391 östlich der Landesstraße ein. Der Umfang des Geltungsbereiches der 10. Änderung ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Siehe Bild
Abb.: Planausschnitt des Flächennutzungsplanes 2025, 10. Änderung im Bereich Falkenmoos,
Stand 26.06.2026/08.07.2026
Das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hat mit Bescheid vom 24.08.2026 unter dem Aktenzeichen Az. 41/621.31 nach § 6 Abs 1. Baugesetzbuch (BauGB) die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 der Gemeinde Königsfeld im Bereich Falkenmoos, Gemarkung Buchenberg erteilt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB bekanntgemacht. Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2025 im Bereich Falkenmoos, Gemarkung Buchenberg, wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Jedermann kann ab dieser Veröffentlichung die Flächennutzungsplanänderung, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB im Rathaus bei der Gemeinde Königsfeld – Rathausstraße 2, Ortsbauamt – im Flurbereich des Dachgeschosses während den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen sowie über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Ergänzend kann die wirksame 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Internet unter https://www.koenigsfeld.de/Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
Es wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Weiter wird darauf hingewiesen, dass nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Falkenmoos, Gemarkung Buchenberg, sofern sie unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung ergangenen Bestimmungen zu Stande gekommen ist, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Königsfeld unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Königsfeld, den 10.09.2026
Fritz Link, Bürgermeister