Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Anbieter

Gemeinde Königsfeld
Rathausstraße 2
78126 Königsfeld

eMail: info(at)koenigsfeld.de
Internet: www.koenigsfeld.de

Telefon:  +49 7725 8009-0
Fax: +49 7725 8009-22
 
Die Gemeinde Königsfeld ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
 
Verantwortlich für den Inhalt (§ 55 RStV)
Bürgermeister Fritz Link
 
Zuständige Aufsichtsbehörde: Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen
 
Umsatzsteuer-ID: DE 143003164

Hinweise zur Online-Streitbeilegung:

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) finden Sie hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
 
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Konzeption, Design & Umsetzung

hitcom new media gmbh
Härdtnerstraße 6
78655 Dunningen
 
E-Mail: hallo(at)hitcom.de
Internet: www.hitcom.de

Urheberrecht

Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Alle Rechte vorbehalten, alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.
 
Die Verwendung von Text- und Bildmaterial, insbesondere die Verwendung des Gemeindewappens und des Logos sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Königsfeld zulässig.

Haftung

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Bildrechte

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IlDavid Königsfeld

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der www.koenigsfeld.de veröffentlichten Website  der Gemeinde Königsfeld. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (LBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

einer am 13.08.2021 im Zeitraum vom 12.08.2021 bis 13.08.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Nicht barrierefreie Inhalte 

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeit und Ausnahme teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

a. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken auf der Website sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt.

b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Seiten prüfen und die Mängel nach und nach beheben.

Unverhältnismäßige Belastung 

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.

b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Gemeinde Königsfeld kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Gemeinde Königsfeld auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde Königsfeld ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.

b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Gemeinde Königsfeld bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 13.08.2021 erstellt und zuletzt am 13.08.2021 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit 

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns an.

Herr Florian Kienzler
Telefon: 07725 8009-24
Email: florian.kienzler(at)koenigsfeld.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6
70173 Stuttgart
Baden-Württemberg
Telefonnummer:Telefonnummer:0711 2793358 oder Telefonnummer:Telefonnummer:2793360 (Geschäftsstelle)
E-Mail-Adresse:  Poststelle(@)bfbmb.bwl.de
Website:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuell...

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.


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