Die Grundsteuerreform

Die Reform der Grundsteuer wurde bundesweit wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig. Demnach ist die bisherige Einheitsbewertung nicht mehr verfassungskonform. Daher werden alle Grundstücke sowie Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet. Baden-Württemberg hat dafür im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz erlassen.

Das Landesgrundsteuergesetz regelt die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 neu. Schon jetzt beginnt die Umsetzung. Und dafür braucht es Ihre Mithilfe. Zum Stichtag 1. Januar 2022 werden die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Das geschieht mit einer sogenannten „Feststellungserklärung“. Diese müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgeben.

GRUNDSTEUER B: NUR WENIGE ANGABEN ERFORDERLICH

In Baden-Württemberg müssen – im Vergleich zu anderen Bundesländern – bei der Feststellungserklärung nur wenige Angaben gemacht werden. Das sind:

  • das Aktenzeichen, unter dem die Feststellungerklärung eingereicht werden muss,
  • die Grundstücksfläche,
  • der Bodenrichtwert sowie
  • Angaben zur Nutzungsart des Grundstücks (Wohnen/Nichtwohnen) – denn Grundstücke, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, haben künftig einen steuerlichen Vorteil (Abschlag = 30 Prozent).

Die bisherige Rechtslage zur Grundsteuer gilt übergangsweise bis zum Ablauf des Jahres 2024.

Alle Informationen erhalten Sie in einem Flyer zum Download (PDF):

Flyer zur Grundsteuerreform

Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de frühestens zum 01.07.2022 einsehbar. Ferner steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Villingen-Schwenningen per E-Mail  (Gutachterausschuss(at)villingen-schwenningen.de) zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen zur Verfügung.

Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für Königsfeld:

Städtebauliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Grundsteuerliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Sie interessieren sich für Flurstücksgrenzen und Flurstücknummern?

Das Landratsamt hat  auf seinen interaktiven Karten eine entsprechende Applikation „Flurstücke im Schwarzwald-Baar-Kreis“ für den gesamten Landkreis veröffentlicht.

Die Karte verwendet als Hintergrund ein Luftbild, welches um Orts- und Straßennamen ergänzt ist.

Beim Vergrößern (Hineinzoomen) der Karte über das Scrollrad der Maus erscheinen ab einem bestimmten Maßstab zunächst die Flurstückgrenzen und danach auch die Flurstücknummern.
Ein Mausklick in ein Flurstück öffnet ein kleines Popup Fenster mit Zusatzinformationen wie Amtliche Fläche, sowie Gemeinde und Gemarkung, in welcher das Flurstück liegt.

Über das Suchfeld im linken, oberen Bereich kann nach Adressen gesucht werden.

Weiter kann die Hintergrundkarte (Grundkarte) vom Anwender geändert werden und über das Werkzeug „Messen“ können auch einfache Messungen zu Fläche, Entfernung und zur geografischen Position erfolgen.

Die Geobasisdaten zu den Flurstücken stammen vom LGL (www.lgl-bw.de) und haben aktuell den Stand vom 10.01.2022.

Die nächste, jährliche Aktualisierung ist geplant für den Februar 2023, dann mit Daten von Januar 2023.


  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld