Gemeindenachricht

Verordnung der Gemeinde Königsfeld im Schwarzwald zum Schutz freilebender Katzen (Katzenschutzverordnung – KatzenschutzVO)


Zweck einer Katzenschutzverordnung ist der Schutz freilebender Katzen in Gebieten, in denen diese in hoher Anzahl auftreten und z.B. infolge von Krankheiten und Unterernährung erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden ausgesetzt sind.

"Schutz" i.S. von § 13b Satz 1 TierSchG bedeutet, dass das Leben, das Wohlbefinden und die Unversehrtheit dieser Tiere geschützt werden sollen. Daraus ergibt sich auch, dass zur Verminderung oder Begrenzung hoher Katzenpopulationen nur tierschutzgerechte Maßnahmen getroffen werden dürfen. Eine Tötung der Katzen zur Populationseindämmung und somit ohne vernünftigen Grund ist verboten und nach § 17 Nummer 1 TierSchG strafbar.

Die immer größer werdenden Kolonien freilebender Katzen im Schwarzwald-Baar- Kreis einschließlich Königsfeld und den Teilorten tragen wesentlich dazu bei, dass das Kreistierheim Donaueschingen bei der Aufnahme von Katzen an seine Grenzen stößt. Ohne gegensteuernde Maßnahmen wird sich die Anzahl freilebender Katzen im Einzugsgebiet des Kreistierheims Donaueschingen wahrscheinlich immer weiter erhöhen.

Gleichzeitig hat sich der gesundheitliche Zustand der wildlebenden Katzen aufgrund von Krankheiten und mangelnder Versorgung stetig verschlechtert. Nach Auskunft des Kreistierheims besteht eine hohe Krankheitsrate der Katzen.

Nach § 13b Satz 3 Nummer 1 TierSchG kann der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verboten oder beschränkt werden. Eine solche Regelung stellt jedoch einen schwerwiegenden Eingriff u.a. in das Eigentum der Katzenhalter dar. Deshalb ist in Satz 4 vorgesehen, dass vor Erlass einer solchen Anordnung andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, getroffen worden sein müssen, und sich gezeigt haben muss, dass sie für eine dauerhafte Populationsverminderung nicht ausreichen.

Seit Jahrzenten werden von den Tierschutzvereinen im Landkreis Kastrationsaktionen sowie Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Öffentlichkeitsarbeit zum Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von Katzen wird regelmäßig propagiert. Über Soziale Medien, Tag der offenen Tür, Infostände und Pressemitteilungen wurden die Bürger über die Thematik aufgeklärt. Diese Maßnahmen reichen jedoch für eine dauerhafte Verminderung der Katzenanzahl nicht aus, da die Fortpflanzungskette durch die Zuwanderung von außen kommender, fortpflanzungsfähiger Katzen aufrechterhalten wird. Deshalb müssen nun die Katzenhalter in die Pflicht genommen werden, deren Tiere immer wieder zur Entstehung von verwilderten Katzenpopulationen beitragen. Mittlerweile bestehen schon in vielen Gemeinden und Städten Katzenschutzverordnungen, die nach § 13b TierSchG erlassen wurden.

Fritz Link,

Bürgermeister


  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld