Gemeindenachricht

Freilaufende Hunde und Hundekot


Aus gegebenem Anlass möchte die Ortspolizeibehörde daran erinnern, dass in Königsfeld und den Teilorten eine Polizeiverordnung gilt, in der geregelt ist, dass Hunde innerhalb der geschlossenen Ortschaft auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine führen zu sind. Ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch Zuruf sofort auf das Tier einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Dies gilt auch außerhalb der geschlossenen Ortschaft.

Das freie Laufen lassen von Hunden im Kurpark und im Doniswald ist ebenfalls untersagt!

Außerdem hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet und sollte es trotzdem vorkommen, ist der Hundekot unverzüglich zu beseitigen. Die Hundekotbeutel sind selbstverständlich auch in geeignete Müllbehälter zu entsorgen!

Auch wenn das Naturschutzgesetz erlaubt, landwirtschaftliche Flächen außerhalb der Nutzungszeit zu betreten, schreibt das Naturschutzgesetz auch vor, dass abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder an sich zu nehmen und zu entfernen sind. Abseits der Wege, auf Brachflächen und auf nicht bewirtschafteten Grundstücksteilen stören die „Hinterlassenschaften“ der Hunde weniger, trotzdem empfehlen wir Hundehaltern, immer einen Beutel parat zu haben, mit dem Hundekot aufgenommen und im Mülleimer entsorgt werden kann. Der fürsorgliche Hundebesitzer denkt sicherlich auch an die Forstarbeiter und Jäger, welche in solche Hinterlassenschaften hineintreten könnten.

Ihre Ortspolizeibehörde


  • Gemeinde Königsfeld
  • im Schwarzwald
  • Rathausstraße 2
  • 78126 Königsfeld